Tierheim Ferienplätze

Ferienplätze   

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Impfungen
Das Tier muss mindestens 3 Wochen vor Ferienbeginn geimpft sein, letzte Impfung darf nicht länger als 11 - 12 Monate alt sein. Hunde sind nach der vorgeschriebenen Grundimmunisierung jährlich gegen Staupe, Zwingerhusten Parvovirose usw. nachzuimpfen.Katzen müssen jährlich mit den Schutzimpfungen gegen Katzenseuche, Katzenschnupfen und Leukose geimpft werden. Sie müssen zusätzlich einen einmalig Leukose-getestet sein.

Impfempfehlung Hunde
Die Impfkommission der SVK (Schweiz. Vereinigung für Kleintiermedizin) hat im Januar 2009 die untenstehenden Impfempfehlungen publiziert.

Grundsätzliches:

  1. Impfprophylaxe ist nach wie vor die wichtigste Massnahme zur Verhinderung von Infektionskrankheiten. Voraussetzung ist eine vollständige Grundimmunisierung sowie die anschliessenden Wiederholungsimpfungen.
  2. In einer Population sollte ein möglichst hoher Anteil der Tiere geimpft werden.
  3. Zusätzliche Informationen erhalten sie unter: www.bvet.admin.ch/ivi/

Impfprotokoll Hunde

  8-10 Wochen
Staupe
H.c.c. (Hepatitis
Parvovirose
Leptospirose
Parainfluenza (Zwingerhusten)
12-14 Wochen
Staupe
H.c.c. (Hepatitis
Parvovirose
Leptospirose
Parainfluenza (Zwingerhusten)
16 Wochen
Staupe
H.c.c. (Hepatitis
Parvovirose
Leptospirose
Parainfluenza (Zwingerhusten)
15 Monate
Staupe
H.c.c. (Hepatitis
Parvovirose
Leptospirose
Parainfluenza
(Zwingerhusten)
 
Wird ein Welpe ab 10-12 Wochen geimpft, genügt in der Regel eine zweimalige Impfung im Abstand von 3-4 Wochen. 20% der frühgeimpften Tiere (8-10 Wochen) haben einen ungenügenden Impfschutz und darum wird eine zusützliche 3. Impfung etwa in der 16 Woche empfohlen.
Mit der Impfung nach 15 Monaten ist die Grundimmunisierung abgeschlossen.
 

Tollwutimpfung

  • Bei Bedarf kann ab 12 Wochen oder später geimpft werden, wobei ein Abstand von zwei Wochen zu anderen Impfungen eingehalten werden sollte.
  • Zwingend bei Grenzübertritt.
  • Der Impfschutz der Tollwutimpfung beträgt drei Jahre.

Canines Parainfluenzavirus und Bordetella bronchiseptica (Zwingerhusten)

  • In der Schweiz als Kombinations-Impfstoff erhältlich
  • Wird in die Nasenlöcher appliziert (Nasalimpfstoff)
  • Empfehlenswert für Hunde mit erhöhtem Infektionsrisiko (Pensionen, Hundeschulen, Ausstellungen)
  • Die Impfung sollte mindestens 3 Tage vor erwarteter Exposition erfolgen

Wiederholungsimpfungen
Für eine optimale Gesundheitsprophylaxe ihres Hundes empfehlen wir eine alljährliche Wiederholungsimpfung.

 

Impfempfehlung Katzen

Die Impfkommission der SVK (Schweiz. Vereinigung für Kleintiermedizin) hat im Januar 2009 die untenstehenden Impfempfehlungen publiziert.

Grundsätzliches:

  • Impfprophylaxe ist nach wie vor die wichtigste Massnahme zur Verhinderung von Infektionskrankheiten. Voraussetzung ist eine vollständige Grundimmunisierung sowie die anschliessenden Wiederholungsimpfungen.
  • In einer Population sollte ein möglichst hoher Anteil der Tiere geimpft werden.
  • Zusätzliche Informationen erhalten sie unter: www.bvet.admin.ch/ivi/

Impfprotokoll Katzen

  8-10 Wochen
Katzenschnupfen & Katzenseuche
Leukose
12-14 Wochen
Katzenschnupfen & Katzenseuche
Leukose
15 Monate
Katzenschnupfen & Katzenseuche
Leukose
 
 

Werden Welpen früh geimpft (8 Wochen), wird eine 3. Impfung in etwa der 16 Woche empfohlen.
Mit der Impfung nach 15 Monaten ist die Grundimmunisierung abgeschlossen.
Welche Viren verursachen die Infektionskrankheiten?
Katzenschnupfen/Katzenseuche: Herpesvirus, Calicivirus/Panleukopenie
Leukose: Leukosevirus

Tollwutimpfung

  • Bei Bedarf kann ab 12 Wochen oder später geimpft werden, wobei ein Abstand von zwei Wochen zu anderen Impfungen eingehalten werden sollte.
  • Zwingend bei Grenzübertritt.
  • Bei Bedarf muss die Tollwut alle 3 Jahre nachgeimpft werden.

Wiederholungsimpfungen

  • Jährliche Wiederholungsimpfung für Katzenschnupfen & Katzenseuche sowie Leukose.

 

Pensionspreise

Bitte reservieren Sie frühzeitig Ihren Ferienplatz für Ihren Liebling. Die Preise gelten als Richtpreise und sind nicht verbindlich.
Die Kosten (pro Tag) :

Hunde: ca. Fr. 24.- bis 30.- exklusiv MWST.
Für läufige Hündinnen wird Fr. 5.- bis 10.- zusätzlich pro Tag berechnet.
Für 2 Hunde oder Einzelhaltung Preis nach Absprache.

Katzen: ca. Fr. 15.- exklusiv MWST (im Winter 1.- Fr.- Heizzuschlag).
Langhaarkatzen: Fr 2.- bis 5.- zusätzlich.
Für 2 oder mehr Katzen Preis nach Absprache.

Kleintiere: Preis nach Absprache.